Jahresabschlüsse sind mehr als nur ein Zahlenspiel
Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz weichen Handels- und Steuerbilanzen immer weiter voneinander ab. Auch die zahlreichen Änderungen durch die Rechtsprechung machen die Erstellung eines Jahresabschlusses nicht einfacher.
Künftig wird von der Finanzverwaltung die Einreichung der sogenannten E-Bilanz gefordert.
Um allen Pflichten, die Sie erfüllen müssen gerecht zu werden, übernehme ich für Sie die Erstellung des Jahresabschlusses, sei es nun eine Handels- oder eine Steuerbilanz (auch in Form der E-Bilanz) oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Auch die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger, sofern dies notwendig sein sollte, wird von mir erledigt.
Leistungen:
- Erstellung der Bilanz nach Handels- und Steuerrecht
- Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
- Betreuung bei Betriebsprüfungen
- Prüfung von Bescheiden
- Rechtsbehelfe