Steuerberater Axel TalmonGros Nufringen

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Wegfall der Übergangsregelung bei Minijobs unter 450 €

Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2013 zwischen 400 € und 450 € verdienten und sozialversicherungspflichtig waren fällt ab 01.01.2015 weg.

Arbeitnehmer die vor dem 01.01.2015 zwischen 400 € und 450 € verdienten waren aufgrund des Bestandsschutzes auch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt, obwohl die neue Grenze für den Minijob auf 450 € angehoben wurde.

Ab dem 01.01.2015 werden diese Beschäftigungsverhältnisse, sofern das Arbeitsentgelt nicht erhöht wird zum versicherungsfreien Minijob.