Wegfall der Übergangsregelung bei Minijobs unter 450 €
Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2013 zwischen 400 € und 450 € verdienten und sozialversicherungspflichtig waren fällt ab 01.01.2015 weg.
Arbeitnehmer die vor dem 01.01.2015 zwischen 400 € und 450 € verdienten waren aufgrund des Bestandsschutzes auch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt, obwohl die neue Grenze für den Minijob auf 450 € angehoben wurde.
Ab dem 01.01.2015 werden diese Beschäftigungsverhältnisse, sofern das Arbeitsentgelt nicht erhöht wird zum versicherungsfreien Minijob.